Skifahrt: noch Plätze frei

Für die beliebte Skifahrt der Klassen 4-6 im Februar sind noch Plätze verfügbar. Interessierte Schülerinnen und Schüler finden die Anmeldezettel vor dem Sekretariat. Für Fragen steht Herr Beer gerne zur Verfügung.


Neue Reinigungsfirma

Mit Beginn des neuen Schuljahres lässt das Schulamt des Bezirks Tempelhof-Schöneberg unsere Schule von einer anderen Reinigungsfirma säubern. Wir hoffen, dass damit eine bessere Sauberkeit erreicht wird. Leider nimmt die neue Firma nicht am Modellversuch Tagesreinigung teil, so dass diese entfällt.


Berliner Meister im Handball

Die Grundschule im Taunusviertel freut sich mit Mannschaft und Trainer über den Erfolg und gratuliert herzlich.


Arbeitsgemeinschaften im Schuljahr 2024/2025

Nachfolgend der Link, mit dem unser AG-Angebot als PDF geladen werden kann.

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AG_Aushang nach Tag_2024_25.pdf
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Was tun, wenn mein Kind krank ist?

Wenn Ihr Kind wegen Krankheit nicht am Unterricht teilnehmen kann, dann melden Sie Ihr Kind bitte in der Schule krank. Tun Sie das bitte möglichst bis 07:30 Uhr. Am einfachsten ist für Sie und für uns die Krankmeldung per E-Mail:

sekretariat@taunusviertel.schule.berlin.de.

Bitte geben Sie den vollständigen Namen Ihres Kindes und die Klasse, die es besucht, an. Beispielsweise könnte Ihre E-Mail so lauten:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

leider ist mein Sohn Max Mustermann, Klasse 4d, krank und kann die Schule vorerst nicht besuchen.

Mit freundlichen Grüßen

Marlies Mustermann“

 Falls Sie doch anrufen und niemand ans Telefon gehen sollte, dann telefoniert Frau Bensch meistens. Es gibt bei unserer Telefonanlage leider kein Besetztzeichen.

Mit dem dritten Fehltag sind sie verpflichtet eine schriftlich Entschuldigung vorzulegen, die den Grund des Fehlens („Krankheit“) mitteilt. Diese schriftliche Entschuldigung können Sie per Post senden oder in den Briefkasten der Schule einwerfen.

Wenn Ihr Kind wieder zur Schule kommt, geben Sie ihm bitte eine schriftliche Entschuldigung für die gesamte Dauer seiner Abwesenheit mit. Andernfalls gelten die Fehltage als unentschuldigt.

Bei fünf unentschuldigten Fehltagen in einem Halbjahr müssen wir dem Schulamt eine Schulversäumnisanzeige übersenden.

Eine Entschuldigung vom Arzt benötigen Sie nur dann, wenn eine Attestpflicht für Ihr Kind besteht.

Rechtliche Grundlagen: Ausführungsvorschriften über Beurlaubung und Befreiung vom Unterricht (AV Schulbesuchspflicht).


Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Leserinnen und Leser,

 

 wie bereits angekündigt, hier nun ein paar Worte des neuen Schulleiters (und auch ein Foto). Ich begrüße Sie herzlich auf der Homepage der Grundschule im Taunusviertel und hoffe, Sie finden hier das, was Sie suchen.

 

Ich werde mich bemühen, die Homepage aktuell und informativ zu halten. Im Augenblick ist das ein bisschen schwierig, weil ich mich erst einmal in die Details unserer Schule einarbeiten muss.

 

Ich kann aber schon jetzt sagen, dass mir die Arbeit an der Grundschule im Taunusviertel viel Freude bereitet. Auch hatten wir am 27.08. eine gelungene Einschulungsfeier. Sie hat allen Beteiligten, vor allem den neuen Schülerinnen und Schülern, die ich auch an dieser Stelle herzlich begrüßen möchte, und deren Eltern, Freude bereitet.

 

Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen, Schülerinnen und Schüler, Eltern und ehemaligen Schülerinnen, die diese Feier gestaltet haben.

 

Mit herzlichen Grüßen

 

Ihr

 

Hanno Rüther

 

 


Sekretariat

 

Falls das Sekretariat telefonisch nicht erreichbar sein sollte, senden Sie uns bitte eine E-Mail.

Wir kümmern uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen.

 

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Ein Interview mit den Lehrkräften unserer Schule
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